Mai 09 2009

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Ingo Breuer

Gedankenpolizei im Namen der nationalen Sicherheit?

Abgelegt 21:45 unter Zeitgeschehen

Nach den Terroranschlägen am 11.09.2001 wurden beginnend in den USA zahlreiche Maßnahmen zum sog. “Heimatschutz” genommen im Sinne von Lauschangriffen, Bespitzelungen, neuen Behörden und weitaus mehr Befugnisse für Geheimdienste und Polizei. Unter Innenminister Schäuble wurden auch in Deutschland ähnliche Maßnahmen getroffen, die die Befugnisse von Behörden und Polizei erweiterten, um uns vor möglichen Terrorangriffen zu schützen. Die nun geschaffene Maschinerie zur Stärkung der nationalen Sicherheit wird nun in Großbritannien nicht nur zur Terrorbekämpfung benutzt, sondern scheinbar auch zur Ausschaltung von Systemkritikern. In den USA ist schon zu bemerken, wie unter Obama ein Feindbildwechsel stattfindet. Die von Bush geschaffenen Behörden zur Bekämpfung des Terrorismus werden umdefiniert um unliebsame Gegner im Inland zu kriminalisieren. In internen Schreiben mehrerer Behörden, die dank wachsamer Bürger an die Öffentlichkeit gelangten, wurden z. B. die Unterstützer von konservativen Präsidentschaftskandidaten wie Ron Paul oder Chuck Baldwin als potentielle Gewalttäter und “domestic terrorists” diffamiert. Polizeibehörden sollten sogar Leute im Auge behalten, die auf ihren Autos Aufkleber plaziert hatten zur Unterstützung von Ron Paul oder Chuck Baldwin.

In Großbritannien gibt es nun eine Liste von 22 sog. “Extremisten”, die nun von der Einreise nach England verbannt sind. Neben Terroristen und Schwerverbrechern befindet sich auf dieser Liste auch der konservative Talk-Show-Sprecher Michael Savage, der in den USA auf sämtlichen Sendern weit verbreitet spricht. Ich habe die Sendung oft genug gehört. Ja, er sagt, was er denkt. Aber das ist nicht Grund genug, ihn an der Einreise nach Großbritannien zu hindern. Mihael Savage sagte einmal, daß der Koran ein Buch des Hasses ist. Die Briten halten so eine Aussage für “Haß” und es besteht ein “offentliches Interesse”, daß Michael Savage deshalb nicht ins Land kommen darf. Hier müssen wir erst überlegen: Wer definiert “öffentliches Interesse”? “Öffentliches Interese” ist kein sehr konkreter Begriff und kann so vielseitig ausgelegt werden, daß man damit alles machen kannn. Eine linksliberale Regierung könnte damit jeden christlichen oder konservativen Multiplikator mundtot machen. Auf Großbritanniens Liste des Einreisebanns befindet sich auch ein Prediger namens Fred Phelps, sr. Er mag vielleiht etwas ausgefallen und übetrieben sein in seinen harten Reden und öffentlichen Demos gegen Homosexualiät, aber er sollte wenigstens die Narrenfreiheit haben in einem freiheitlichen Staat. In einem modernen Polizeistaat jedoch darf man nicht systemkritisch sein und deshalb kommt auch er in Großbritanien auf die Liste der Verbannten. Hier wird Meinung bestraft unter dem Deckmantel der “nationalen Sicherheit” und dem elastisch biegsamen “öffentlichen Interesse”. Nicht in Kuba – sondern in Europa. Die Briten geben ein schlechtes Beispiel ab, denn ihre Regierung macht den Kotau vor den Brandstifern im eigenen Lande – die Islamisten und die Perversen. Wer diese Klientel nicht regelmäßig beschwichtigt, setzt wohl den sozialen Frieden aufs Spiel, da diese Klientel keinen Widerspruch duldet und ihn eventuell mit Terror und Gewalt ahndet. Daß diese Klientel keinen Widerspruch duldet, sehen wir wieder in Köln, wo bald der zweiter Anti-Islamisierungskongress stattfindet. Hier wird auch wieder die Meinung der Kongress-Organisatoren bestraft. Der Klügel gießt reichlich Benzin ins Feuer und stachelt deutschlanweit zum Haß gegen Moschee-Gegner und Konservative auf, während sich die Polizei weigert, ihre Dienstpflicht zu tun, indem sie die Versammlungsfreiheit der friedlichen Teilnehmer schützt.

Im Super-Wahljahr 2009 müssen wir entscheiden, ob wir diese Politik der Bestrafung von Meinung anerkennen oder nicht. Wenn es nach der britischen Heimatministerin Jacqui Smith ginge, dann würde die Einreisebann-Liste statt nur 22 sogar ganze 230 Personen umfassen. Frau Smith würde natürlich auch Abtreibungsgegner mit auf die Liste setzen.

Wollen wir um der Liebe Christi willen, dem Wort Gottes treu bleiben, auch wenn wir in Zukunft dafür als Kriminelle gelten mögen. Der Apostel Paulus predigte seine größten Botchaften nicht in Kirchen sondern in Verteidigungsreden vor Gericht. Wer in Zukunft eine gute Predigt hören will, der bracht nicht in die Kirche zu gehen, sondern der muß in einene Gerichtssaal gehen. Lesen Sie abschließend eine “Predigt” aus einem deutschen Gerichtssaal vom Prozeß gegen einen Lebensbefürworter:

Schlußwort des Angeklagten Günter Annen vor dem Landgericht Mannheim.

“Hohes Gericht!
In Artikel 1 GG (1) lesen wir: ,Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt’. In Artikel2 GG (2) heißt es: ,Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit`.
Die Väter des Grundgesetzes sprechen nicht davon, daß die Würde des Menschen von irgendetwas abhängig ist, daß sie geteilt ist oder daß sie im Alter zunimmt, bis hin zur vollen Würde. Ebenso sprechen die Väter des Grundgesetzes von ,Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben’, also JEDER, ohne Einschränkung. Die Väter des Grundgesetzes billigten auch den ungeborenen Menschen ein volles Lebensrecht zu. Nicht ein eingeschränktes, an bestimmten Bedingungen festgemachtes Lebensrecht, sondern ganz eindeutig und klar formuliert, ein volles Lebensrecht: ,Jeder hat das Recht auf Leben’. Auch der ungeborene Mensch hat ein ,volles Lebensrecht’! Im Art. 1 GG hat der Staat sich selbst verpflichtet, dieses höchste Rechtsgut eines jeden Menschen, das ,Recht auf Leben und die unantastbare Würde’ zu schützen. Ich zitiere aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 25. Februar 1975: ,Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbstständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung’. und ,Der Lebensschutz der Leibesfrucht genießt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Schwangerschaft Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und darf nicht für eine bestimmte Frist in Frage gestellt werden.’ Ich zitiere aus dem Urteil des BVerfG vom 28.Mai 1993: ,Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das des ungeborenen Menschen zu schützen’. Die Wirklichheit schaut anders aus. Es fehlt die Wahrhaftigkeit in vielen Bereichen der staatlichen Gemeinschaft. Prof. Brüstle ist Deutschlands Vorzeigeprofessor in Bezug auf die Forschung mit embryonalen Stammzellen. Prof. Brüstle erhielt oder bezieht noch immer Embryonen (abgetriebene Kinder) aus Israel. Die Kinder werden in Israel in einem frühen vorgeburtlichen Stadium getötet und dann für viel Geld für Forschungszwecke nach Deutschland verkauft. Ziel der Wissenschaftler ist es, über diese getöteten ungeborenen Kinder möglichst viele medizinische Fortschritte für die Allgemeinheit zu erzielen (Entwicklung von Impfstoffen, Seren etc.). Es ist nicht erlaubt, die Würde und das Recht auf Leben einzelner Menschen zu mißachten, um möglicher Weise der Allgemeinheit etwas ,Gutes’ zu tun, sei es in Israel, sei es in Deutschland oder in anderen Staaten. Das ist niederträchtig und verwerflich und verstößt in Deutschland gegen Artikel 1 und 2 Grundgesetz. Derartige Forschungen an Menschen durch NS-Ärzte sind uns heute noch in Erinnerung und werden von der Mehrheit des Volkes als verwerflich angesehen. Das muß auch heute noch mit aller Deutlichkeit gesagt werden! Deshalb schrieb ich damals eine Pressemeldung, deshalb setze ich mich für das Recht auf Leben aller ungeborenen Kinder ein! Auch wenn Vergleiche falsch verstanden werden können, sind sie dennoch notwendig, um auf ein großes Übel aufmerksam zu machen, um die Menschen zum Nachdenken und zur Umkehr zu bewegen.”

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