Aug 23 2009
Zur Politik aus Bayern
Die bayerische Staatsregierung zog ihre Normenkontrollklage gegen das “Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz” vor dem Bundesverfassungsgericht zurück. Dieses Gesetz sollte gleichgeschlechtlichen Paaren die Stiefkindadoption ermöglichen. Durch solche mit Zeitverzögerung angesetzten Ergänzungsgesetze wird in Teilstücken die “Homo-Ehe” eingeführt. In einem Antwortschreiben der Bayerischen Staatskanzlei auf meinen Protestbrief gegen diese Entscheidung, behauptete die Bayerische Regierung, daß sog. Lebenspartnerschaftsgestz habe sich bewährt. Damit distanziert sich die Regierung von dem, was die CSU in der Vergangenheit wenigstens mit Lippen bekannt hat. Ebenso war im Schreiben der Regierung zu lesen, daß der Gesetzgeber angeblich der Situation Rechnung tragen muß, wenn sich zwei Personen gleichen Geschlechts mögen. Diese Aussage hätte ich eher von den Grünen oder von der Linken erwartet. Was ich der Bayerischen Regierung im Protestschreiben erklärt habe, will ich auch hier noch einmal sagen, um die Argumente für den feigen Rückzug der Klage endgültig zu entkräften:
1. Brockhaus Gesundheitslexikon von 1951

Hier ist von einer heilbaren Abnormität die Rede und nicht von “sexueller (Des)Orietierung”, “alternativem Lebensstil” und anderen Wortkonstrukten, mit denen das Sündenproblem vertuscht wird. Unser Grundsatz muß sein: Niemand hat das Recht, den Homosexuellen die Chance auf Heilung zu verwehren. Es ist sogar diskriminierend, wenn man ihnen einredet, diese Abnormität zu akzeptieren oder gar noch (wie im Lehrmaterial an öffentlichen Schulen) zu fördern. Ich muß ausdrücklich loben, daß in älteren Lexika – wie bei diesem Brockhaus-Lexikon – immer noch das christliche Weltbild zu finden ist. Jedem gebildeten Mensch mache ich die Empfehlung, die Trödelmärkte und Online-Auktionen zu nutzen, um sich mit alter Literatur preiswert auszustatten insb. Bibeln, christliche Literatur, Lexika, heimatkundl. Literatur, Kinderbücher (statt Harry-Potter-Verführung) usw. Allein die Bebilderung in den Kinderbüchern ist in Büchern aus der Zeit vor 1969 besser, weil z. B. sittsame Keidung getragen wird während heute in Publikationen für Kinder überwiegend laszive und unordentliche Kleidung zu sehen ist (zu eng, zu kurz; Bauch und Schultern frei gilt schon als nackt vor Gott;), womit die Kinder schon für unchristliche Lebensideale begeistert werden.
2. Bibel von Hamp, Stenzel & Kürzinger
Aus Bayern stammt die katholische Bibelübersetzung von Hamp, Stenzel und Kürzinger. Die Imprimatur stammt jedenfalls aus “Würzburg, den 19. November 1962, Wittig, Generalvikar.” Die katholischen Christen in der Staatskanzlei sollten sich den Kommentar zu Römer 1:18-32 gut durchlesen:
Beachte den Hinweis auf die Erkennbarkeit Gottes mit der Vernunft des Menschen. Wo aber dieses Wissen um Gott und die Ehrfurcht vor ihm verlorengeht, gerät der Mensch in die Verkehrung aller Ordnung indem er der Herrschaft seiner Triebe verfällt. Paulus nennt dabei vor allem die Abirrung im Gebiet des geschlechtlichen Lebens, zeichnet aber in dem Lasterkatalog (1:29-31) die gesamte Verkehrung der aus der wahren Gottverehrung gefallenen Menschheit. Vgl. Weish 13-16.
Besser kann man die vom Geist Gottes inspirierten Worte des Apostel Paulus nicht auslegen. Dieser Kommentar zum Bibelwort definiert leider die gesamte gesellschaftliche Entwicklung ab Mitte der 60er Jahre. Viele der familien- und gesellschaftspolitischen Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre sind nichts anderes als die Verkehrung aller Ordnung aufgrund der verlorengegangenen Ehrfurcht vor Gott. Davon ist nun auch die CSU betroffen und der Wähler muß jetzt die Konsequenzen ziehen. Wir sollten uns nicht mitschuldig machen an der Verkehrung aller Ordnung.
Hoffnungsträger innerhalb der CSU sind konservative Außenseiter wie Peter Gauweiler, der vor dem Verfassungsgericht gegen den Vertrag von Lissabon geklagt hat und somit die freiheitlich-demokratishe Ordnung in Deutschland vor der Aushöhlung durch EU-Diktatur, wo Politik unter Ausschluß der Öffentlichkeit gemacht wird, bewahrt hat, indem nun das Grundgesetz wieder Anwendung findet und die Kompetenzüberschreitungen wie z. B. des EuGH gebannt sind. Gauweiler über seinen Erfolg beim Verfassungsgericht: “Karlsruhe kann festlegen, dass ausbrechende Rechtsakte der EU in Deutschland nicht zur Anwendung kommen. Das ist ein enormer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger hierzulande.”
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