Nov 27 2009

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Ingo Breuer

Keine Grundgesetzänderung wegen “sexueller Identität”

Abgelegt 11:12 unter Zeitgeschehen

Der Bundesrat entschied heute über einen Antrag mehrer Länder, GG Art. 3, Abs. 3 zu ändern und auch Diskriminierung wg. “sexueller Identität” zu verbieten. Folgendes Schreiben ging an alle Bunesratsmitglieder von NRW, sowie an Grüne und SPD in den antragstellenden Ländern:

Sehr geehrte …

wir brauchen kein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität in das Grundgesetz aufzunehmen. Das Grundgesetz bietet ausreichenden Schutz für die Grundrechte aller Menschen.
Ein konkretes Diskriminierungsverbot für Homosexuelle im Grundgesetz würde sogar die Grundrechte von Mitbürgern gefährden, da solch ein Diskriminierungsverbot eine Verletzung der Freiheit der Meinung und auch der Freiheit des Glaubens, Gewissens und der Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses darstellt. Kritische Äußerungen gegenüber Homosexualität können nämlich sehr schnell als “Diskriminierung” verdreht werden und in einem Gerichtsprozeß gegen den Kritiker verwendet werden. Somit stellt ein Diskriminierungsverbot wegen sexueller Identität ein Einschüchterungsversuch gegenüber solchen Teilen der Bevölkerung dar, die am christlichen Weltbild festhalten und sich nicht an dem heutigen “Wertewandel” beteiligen, der in Wahrheit eine Abfall von Gott (Apostasie, Gottlosigkeit, siehe Römerbrief 1:18-32) ist.
Ich will keine Verhältnisse (wie z. B. in Kanada oder Schweden), wo ein christlicher Prediger nicht gegen Sünde predigen kann, weil er damit in den Augen des Staates gegen “sexuelle Orientierung diskriminiert”. Dabei will der Christ nicht diskriminieren, sondern er praktiziert ein geistliches Werk der Barmherzigkeit, weil er die Sünder ermahnt, die Unwissenden lehrt und die Menschen vor dem Gericht Gottes warnt. Somit sind Christen, die sich in der Öffentlichkeit gegen Homosexualität äußern, von Liebe motiviert und nicht von Diskriminierung. Aber die Rechtsverdreher, Wertezerstörer und Homo-Lobbyisten von heute, die den Menschen das Wort im Munde verdrehen, verstehen diese Zusammenhänge in der Regel nicht.
Wir müssen akzeptieren, daß es genügend Menschen in Deutschland gibt, für die Homosexualität auch weiterhin eine Greuelsünde ist. In einem älteren Brockhaus-Lexikon wird Homosexualität als Abnormität bezeichnet, die durch Therapie heilbar ist. Die Bibel bezeichnet es als Sodomie, widernatürliche Unzucht, entehrende Leidenschaft und betont, daß der Mensch als Mann und Frau geschaffen ist, und sich Mann und Frau mit ihren unterschiedlichen Eigenschaften im Bund der Ehe gegenseitig ergänzen. Jesus selbst lehrt es in Matthäus 19 und der Heilige Geist schreibt durch Paulus: “Die Ehe soll von allen in Ehren gehalten werden .. die Unzüchtigen und Ehebrecher aber wird Gott richten!” Buße zu Gott und Glaube an Jesus Christus sind der Ausweg aus dem Gericht. Das ist Evangeliumswahrheit.
Homosexualität ufert immer dann aus, wenn Menschen von Gottes Design für den Menschen abweichen und die biblischen Rollen der Geschlechter vertauschen. Deshalb soll die Bundesregierung nicht länger Gender Mainstreaming, Feminismus und staatliche Kollektiverziehung von Kindern fördern, sondern bewußt die natürliche Ordnung der Familie, wie sie uns auch im christlichen Glauben vermittelt wird, fördern.
Ich rufe den Bundesrat dazu auf, gegen ein grundgesetzl. Diskriminierungsverbot wg. sexueller Identität zu stimmen.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Breuer

Mit großer Freude nehme ich die Nachricht entgegen, daß der Antrag im Bundesrat gescheitert ist.

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