Jun 28 2010
Was ist ein Leben wert?
Da es nun zum Trend in Deutschland und Europa wird, sich gegenseitig die Lebensgrundlage wegzusparen und die Leute mit albernen überhöhten Lebenskosten zu überlasten, um den sozialen Frieden auf diesem Kontinent endgültig abzuschaffen, ist es nicht verwunderlich, daß nun auch noch ein Bundesgerichtshof die aktive Sterbehilfe für straffrei stellt. Dies wird euphemistisch dargestellt als “Stärkung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Sterben”. Diese fürchterliche Phrase ist natürlich politisch korrekter Neusprech. Ein Verlust an individueller Freiheit wird hier umdefiniert zu einem Gewinn an Freiheit.
Hierzu eine gute Pressemeldung einer christlichen Lebensrechtsgruppe:
Bundesgerichtshof legitimiert Euthanasie: Willkommen im „Vierten Reich“!
Der 2. Senat des Bundesgerichtshofes hat sich heute, 25.6 2010, für die Sterbehilfe/Euthanasie, für die Ermordung von alten, kranken und „unwerten“ Menschen ausgesprochen.
Dem 2. Senat gehören an:
- Vorsitzende Richterin Prof. Dr. Ruth Rissing van Saan
- Richter Prof. Dr. Thomas Fischer
- Richter Prof. Dr. Bertam Schmitt
- Richter Prof. Dr. Krehl
- Richter Dr. Ekkehard Appl
- Richterin Ellen Roggenbuck
Über diese Entscheidung sind wir erschrocken! Wir fordern die sofortige Ablösung dieser Richter von ihrem Richteramt und die sofortige Aufhebung dieses skandalösen Richterspruches.
Begründung:
65 Jahre nach Auschwitz wird es wieder in Deutschland möglich sein, alte, kranke, behinderte Menschen aktiv zu töten, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.
Auch entscheidungsunfähige Menschen sind behinderte Menschen und daher von dieser Bundesgerichtshof-Entscheidung betroffen.
Mit der heutigen Entscheidung des BGH mag auch dahingestellt sein, ob das Gericht das sogenannte „Selbstbestimmungsrecht“ stärken wollte.
In Zukunft müssen die Menschen in Deutschland wieder fürchten, daß sie in Krankenhäusern auch getötet werden können.
Ein „Selbstbestimmungsrecht“ über den Tod hat der Mensch nicht.
Der Mensch darf weder über den Tod eines Mitmenschen noch über seinen eigenen Tod bestimmen!
Gott alleine ist der Herr über Leben und Tod!
Nach der Katastrophe von 1945 forderten viele: Nie Wieder !
65 Jahre nach Auschwitz, 2010, schreien wir daher in die Welt hinaus:
„Warum schon wieder?”
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist auch ein brutaler Affront auf die Gewissens- und Glaubensfreiheit. Wie sieht z. B. mit einem christlich geführten Altenheim oder Krankenhaus aus? Wir wissen ja, daß die Altenpflege schon in der Bibel erwähnt wird in 1. Timotheus 5:3-10 erwähnt, wo es um die Sorge um die Witwen der Christengemeinde geht. Ein christliches Werk im Bereich der Alten sollte nicht dazu gezwungen werden per Gesetz, Heilbehandlungen abzubrechen. Genauso wie z. B. eine gläubige Apothekerin oder Apotheker nicht gegen ihr Gewissen gezwungen werden soll, Tötungspillen wie RU486 zu verkaufen. Genauso wie ein gläubiger Standesbeamter nicht gegen sein Gewissen gezwungen werden sollte, ein gleichgeschlechtliches Paar zu “trauen”. Genauso wie ein gläubiges Krankenversicherungsmitglied nicht gegen sein Gewissen gezwungen werden sollte, mit seinen Beiträgen für Abtreibungen zu bezahlen. Die Krankenversicherungen sind aber per SGB dazu verpflichtet, diesen Frevel am ungeborenen Leben zu bezahlen. Sollen wir für diese asoziale Sozialleistung auch noch Zusatzbeiträge an die KV bezahlen? Oder sind die enorm steigenden Lebenskosten das Gericht Gottes dafür, weil wir Gott nicht mit unserem Einkommen ehren (Sprüche 3:9,10)? Wir haben uns bewußt Gottes Segen entzogen. Der Prophet Haggai zeugt davon, daß die Leute einen “löchrigen Geldbeutel” hatten und vergeblich arbeiteten, weil sie sich nur um ihre Selbstverwirklichung kümmerten und den Bau des Hauses Gottes vernachlässigten (Haggai 1).
Grundrechte geschwächt, Unrecht gestärkt
Im konkreten Fall, der dem BGH vorlag, hat ein Anwalt der Tochter einer Wachkoma-Patientin angeraten, den Schlauch der Magensonde durchzutrennen. Bei einem komatösen Patientien ist es möglich, daß er bewußt einen schmerzhaften Hungertod erlebt. Angeblich gab es eine “mündliche Patientenverfügung”. Es ist ungeheuerlich, daß der Anwalt freigesprochen wurde. Hiermit verletzt der Staat seinen eigentlichen Zweck. Der Zweck von Regierung ist es, das Böse zu strafen und das Gute zu loben (Römer 13:3-6). Die Rechtsprechung dient also dazu, daß derjenige sich fürchten soll, der böses tut. Da jedoch eine entchristlichte Rechtsprechung keinen Maßstab für gut und böse hat, werden heute immer häufiger die bestraft, die das Gute tun und diejenigen subventioniert, die ruchlos sind. Wir leben in einer Zeit, wo Männer ins Gefängnis eskortiert werden, weil sie ohne Angelschein geangelt haben, ohne daß sie jedoch nur einen Fisch gefangen haben. Aber wer komatösen Patienten die Nahrung abschneidet, wird freigesprochen.
Menschenverachtende Kultur des Todes
Viele Menschen denken zu kurz, wenn es um den Tod geht. Da ist die Lebenslüge, daß mit dem Tod alles aus sei. Es ist wohl die größte Krise der Menschheit, daß auch heute noch Sünder in die Ewigkeit eingehen ohne Christus, weil ihnen niemand von Jesus und der Rettung aus Gnade gesagt hat. Welch böses Erwachen im höllischen Feuer, wenn diese Menschen merken, daß es doch nicht aus ist mit dem Tod. Das ist ein sehr unangenehmer Gedanke, aber Jesus hat ihn angesprochen in Lukas 16:19-31 und an vielen anderen Stellen. Deshalb ist es so kurzsichtig, wenn Menschen ein humanes Sterben fordern, aber nicht an das Gericht Gottes denken und die Ewigkeit, die dann kommt. Wir brauchen Gottvertrauen und keine Patientenverfügungen. Unser Leben ist in Gottes Hand. Wir werden es nicht schaffen, selbstbestimmt zu sterben, es sei denn, jemand begeht Selbstmord. Auf dem Kranken- und Sterbebett werden viele Menschen gerne ihre Patientenverfügung ändern mögen, aber dann hat der Anwalt schon den Kranken für unzurechnungsfähig erklärt. Zu spät! Dann geschieht der straffreie Mord unter Aufsicht von Leuten, die sich eigentlich an den Hippokratischen Eid halten sollen.
Wer Jesus vertraut, den ängstet nicht den Tod, denn er wird sich freuen, den Heiland zu sehen, wie es in dem Erweckungslied heißt: “In dem schönen lichten Himmel hält Er uns ein Heim bereit! Wenn wir zieh’n in dne Himmel, welch ein Tag voller Jubel wird das sein!” Ein anderes Lied heißt: “Meine Heimat ist dort in der Höh.”
Aber der Irrglaube der Kultur des Todes, daß mit dem Tod alles aus sei, ist auch bei der Bestattungskultur zu sehen: Aus einem mir nicht logisch einsehbaren Grund, sind Feuerbestattungen heute preiswert und werden zum Verkaufsschlager. Da bin ich in meinem Herzen froh, daß ich sehen durfte, die ländlichen Friedhöfe im US-Bundesstaat Tennnessee. Grabsteine waren hier teilweise sogar noch auf Privatgrundstücken zu sehen. Menschen wurden einfach und schlicht beerdigt – ohne das große Drama um die Kosten. Oft nur schlichte Grabsteine auf Wiesen. Ein schlichtes Begräbnis – keine Feuerbestattung. Die erste Erwähnung eines Begräbnisses in der Bibel, ist in 1. Mose 15:15. Gott verheißt dem Abraham ein Begräbnis in gutem Alter. Abraham kaufte ein Stück Land mit einer Höhle und begrub dort seine Frau Sarah (1. Mose 23). Hätte Abraham seine Sarah verbrannt? Es wäre irgendwie menschenverachtend, als wenn er sie nicht geliebt hätte. Das Verbrennen von Toten löst also in unserem Gewissen ein Unbehagen aus, als wenn wir keine Ehrfurcht vor dem Menschen haben. Selbst gefallenen Soldaten gewährte man ein Begräbnis auf Soldatenfriedhöfen. Jesus Christus wurde begraben in einem geliehenen Grab. Die Taufe ist ein wässriges Grab, in dem der Gläubige im Wasser untertaucht und heraufgehoben word, weil er seinen Glauben an Christi stellvertretenden Tod, Begräbnis und Auferstehung glaubt. Feuer hat jedoch mit Verdammnis zu tun: “Und so jemand nicht ward gefunden geschrieben in dem Buch des Lebens, der ward geworfen in den feurigen Pfuhl.”Offb 20:15. Eine Feuerbestattung gab es in Sodom und Gomorra: “Da ließ der HERR Schwefel und Feuer regnen von Himmel herab auf Sodom und Gomorra.”1. Mose 19:24. Selbst Hiob, der entweder zur Zeit oder vor der Zeit der Patriarchen lebte, bezeugt in Hiob 19:25-27 seinen messianischen Auferstehungsglauben. Das ist bemerkenswert, daß er Jahrtausende vor der Erfüllung schon von Christus und Seiner Wiederkunft in Herrrlichkeit zeugte.
Schon einmal haben sich die Gräber geöffnet: Die alttestamentlichen Heiligen, die auf Christi Kommen vorausschauten, waren im Paradies, das aber erst mit der Auferstehung Christi in den dritten Himmel versetzt wurde. Vergleichen Sie einmal Lukas 23:43, Mt. 12:40, Offenbarung 2:7, 2. Kor. 12:3,4. Die alttestamentlichen Heiligen waren also noch nicht im Himmel. Sie warteten auf Jesus und als dieser mit seinem kostbaren Blut die Versöhnung erwirkte, konnten sie mit Christus auferstehen. Deshalb heißt es dann in Matthäus 27:52,53: Und die Erde erbebte, und die Felsen zerrissen, die Gräber taten sich auf, und standen auf viele Leiber der Heiligen, die da schliefen, und gingen aus den Gräbern nach seiner Auferstehung und kamen in die heilige Stadt und erschienen vielen. Die großen Ereignisse um Jesus Christus entsprechen jeweils den jüdischen Festtagen. Das Passah ist der Opfertod Christi. Das Fest der Erstlinge entspricht der Auferstehung Christi. Eine Erstlingsgabe der Ernte wird dem Priester gegeben. Diese Öffnung der Gräber ist wohl Teil der Erstlingsgarbe.
Jesus Christus ist uns Auferstehung und Leben. Über den Tod läßt sich nicht ins Detail verfügen. In einem Rechtsstaat wird das gottgegebene Recht auf Leben beschützt. Bei dem großen Maß an Neid, Streitsucht, Schadenfreude, Argwohn und Mißgunst in unserer Gesellschaft, wo es auch oft zu Erbstreitigkeiten kommt, und wo sich Anwälte an allen Lebenssituationen bereichern wollen, muß der Entscheid des BGHs umgehend gekippt werden. Mündliche Patientenverfügungen sind schon gar kein Anlaß für aktive Sterbehilfe, denn mündliche Kommunikation führt schnell zu Mißverständnissen. Es ist schon sehr amüsant zu hören, was andere Menschen sagen, daß ich angeblich einmal gesagt hätte. Es war aber nie so gemeint. Bevormundung durch Anwälte und Hoffnungen der Angehörigen auf ein zügiges Erbe, sollten Grund genug sein, aktive Sterbehilfe angemessen zu bestrafen. Ein weiteres Problem ist der Schneeballeffekt durch Gewöhnung. An straffreie Abtreibungen hat sich die Öffentlichkeit gewöhnt. Nun können auch komatöse Patienten “auf Wunsch” weggemacht werden. Wer ist als nächster dran?
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