Mrz 13 2011
NRW: 43 Tage Haft für christliche Gewissensentscheidung

Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, steht ihm der Rechtsweg offen, heißt es im Grundgesetz (Art. 19, 4). Grundrechte seien außerdem unmittelbar geltendes Recht (Art. 1, 3). Verfassungswidrige Gesetze können für ungültig erklärt werden (Art. 99). Beim folgenden Fall müssen wir uns fragen, ob die Schulgesetze der Läner überhaupt gültig sind.
In Salzkotten (NRW) wurde eine christliche Mutter zu einer 43tägigen Erzwingungshaft veruteilt, weil sie ihre Kinder von der staatlichen Zwangs-Sexualerziehung befreien wollte. Eine Grundschule in Salzkotten nutzt das perverse Programm “Mein Körper gehört mir” im schulischen Sexualkundeunterricht. Hier werden Kindern im jungen Alter schon sexualisiert und mit falschen Lebensvorstellungen konfrontiert. Die kindliche Empfänglichkeit wird ausgenutzt, um schon unchristliche Werte den Kindern einzuimpfen. Natürliche Scham wird mit allen Mittel bekämpft. Solche Formen von Indoktrination gehört nicht in Schulen. Eine frühe Sexualisierung führt zu Schwachsinn, gefährdet die seelische Gesundheit und macht junge Menchen völlig unbelehrbar (siehe Literaturtip unten).
Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch und schädlich erscheinen. Danach haben die Eltern das Grundrecht, ihre Kinder von Glaubens- und Weltanschauungserziehungen der Schule, die ihnen falsch und schädlich erscheinen, fernzuhalten. Die hier betroffenen Eltern haben sich auf diese Entscheidung berufen. Ihnen hätte Befreiung erteilt werden müssen.
Nun hat sich die spanische Organisation “Profesionales por la Etica” eingeschaltet und über die Mißstände im Bildungswesen berichtet, wo Kinder gegen den Willen der Eltern vom Staat in Gottlosigkeit indoktriniert werden. Die Organisation veröffentlichte eine “Erklärung zur Anerkennung des Rechts der Eltern ihre Kinder gemäß ihren Überzeugungen aufzuziehen.” Diese Erklärung wird an alle Regierungen und Parlamente Europas verschickt und jeder Europäer, der für Glaube, Familie und Freiheit steht, ist eingeladen, diese Erklärung zu unterzeichnen.
Die Erkärung fordert von der Bundesrepublik Deutschland alle Eltern freizulassen und zu entschädigen, die aufgrund ihrer Glaubens- und Gewissensüberzeugungen inhaftiert wurden. Von allen europäischen Staaten wird die Einhaltung von Elternrechten gefordert und damit auch die Abänderungen von Gesetzen, die diese Grundrechte aushöhlen.
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